Finanzministerium und IRS schlagen Vorschriften für den Tiefststand des Inflation Reduction Act vor
HeimHeim > Nachricht > Finanzministerium und IRS schlagen Vorschriften für den Tiefststand des Inflation Reduction Act vor

Finanzministerium und IRS schlagen Vorschriften für den Tiefststand des Inflation Reduction Act vor

May 01, 2023

Am 1. Juni 2023 haben das US-Finanzministerium (Treasury) und der Internal Revenue Service (IRS) eine Bekanntmachung über vorgeschlagene Regelungen (NOPR) bezüglich des Bonuskreditprogramms für einkommensschwache Gemeinschaften (Programm) herausgegeben, das gemäß Abschnitt 48(e) eingerichtet wurde dem Internal Revenue Code (Code) gemäß dem Inflation Reduction Act von 2022 (IRA).1 Das Programm sieht eine Erhöhung des Betrags der Energieinvestitionsgutschriften vor, die gemäß Abschnitt 48(a) des Codes (Abschnitt 48(e) Erhöhung) verfügbar sind bestimmte Antragsteller, indem sie qualifizierten Anlagen umweltgerechte Solar- und Windkapazitätsbeschränkungen (Kapazitätsbegrenzung) zuweisen.

Der IRS hat zuvor die Mitteilung 2023-17 veröffentlicht, die erste Leitlinien für potenzielle Antragsteller bereitstellt, die Zuteilungen für die Kapazitätsbeschränkung für das Kalenderjahr 2023 anstreben.

Diese NOPR übernimmt im Allgemeinen die in der Bekanntmachung 2023-17 dargelegten Leitlinien, hat aber vor allem viele wichtige Aspekte geändert, zusätzliche Qualifikationsanforderungen eingeführt und zuvor undefinierte Begriffe klargestellt. Diese Warnung bietet einen Überblick über diesen NOPR und geht insbesondere auf Folgendes ein:

Eine qualifizierte Anlage ist definiert als eine Solar- oder Windanlage, die:

Im NOPR äußern das Finanzministerium und das IRS Bedenken darüber, dass Antragsteller größere Projekte künstlich in kleinere Projekte aufteilen, die jeweils eine maximale Nettoleistung von weniger als fünf MW haben, um sich für die Erhöhung nach Abschnitt 48(e) zu qualifizieren. Daher werden das Finanzministerium und der IRS für die Zwecke des Programms getrennte Solar- oder Windenergieanlagen, die im Rahmen eines einzelnen Projekts betrieben werden, in einer einzigen Anlage zusammenfassen, basierend auf einer Reihe von Faktoren, die in früheren Bekanntmachungen des IRS zu diesem Thema dargelegt wurden die Regeln für den Baubeginn.2 Dies ist ein Bereich, der wahrscheinlich für viele Steuerzahler von Interesse sein dürfte, da sich daraus Skaleneffekte ergeben, die sich daraus ergeben, dass mehrere Projekte gleichzeitig entwickelt werden und sich im selben geografischen oder elektrischen Gebiet befinden.

Die konkrete Zuweisung der Kapazitätsbeschränkung einer qualifizierten Einrichtung hängt davon ab, wo sich die qualifizierte Einrichtung befindet oder ob sie Teil eines definierten Typs von einkommensschwachen Projekten ist. Diese qualifizierten Einrichtungen sind in vier Kategorien unterteilt. Einrichtungen der Kategorien 1 und 2 haben Anspruch auf eine Erhöhung um 10 % gemäß Abschnitt 48(e). Einrichtungen der Kategorien 3 und 4 haben Anspruch auf eine Erhöhung um 20 % gemäß Abschnitt 48(e).

Eine Einrichtung der Kategorie 1 oder 2, die auch als Einrichtung der Kategorie 3 oder 4 gilt, gilt als Einrichtung der Kategorie 3 oder 4 (je nach Fall) und hat daher Anspruch auf eine Erhöhung um 20 % gemäß Abschnitt 48(e).

Eine Einrichtung der Kategorie 1 ist eine Einrichtung in einer einkommensschwachen Gemeinde im Sinne des Code Section 45D New Markets Tax Credit. Zu diesen Gemeinden gehören alle Volkszählungsbezirke, die Folgendes haben:

Das Finanzministerium und der IRS schlagen vor, 700 MW der Kapazitätsbegrenzung für das Kalenderjahr 2023 für Anlagen der Kategorie 1 zu reservieren. Sie schlagen jedoch auch vor, diese Kapazitätsbeschränkung weiter zu unterteilen, wobei 560 MW speziell für förderfähige Hinter-dem-Zähler-Anlagen (BTM) für Privathaushalte und 140 MW für Front-of-the-Meter-Anlagen und andere BTM-Anlagen außerhalb des Wohnbereichs reserviert werden sollen Einrichtungen.

Eine Anlage der Kategorie 2 ist eine Anlage, die sich auf indischem Land befindet, wie im Energy Policy Act von 1992 definiert.6 Dazu gehört jedes Land, das:

Das Finanzministerium und der IRS schlagen vor, 200 MW der Kapazitätsbegrenzung für das Kalenderjahr 2023 für Anlagen der Kategorie 2 zu reservieren.

Eine Einrichtung der Kategorie 3 ist eine Einrichtung, die als Teil eines qualifizierten Wohnbauprojekts für einkommensschwache Menschen behandelt wird. Eine Einrichtung wird als solche behandelt, wenn: (1) sie auf einem Mietwohngebäude installiert ist, das an einem Programm für bezahlbaren Wohnraum teilnimmt, und (2) die finanziellen Vorteile des von dieser Einrichtung erzeugten Stroms gerecht auf die Bewohner verteilt werden Wohneinheiten eines solchen Gebäudes. Was finanzielle Vorteile sind, wird im folgenden Abschnitt erläutert. Ein qualifizierendes Programm für bezahlbaren Wohnraum umfasst Folgendes:

Das Finanzministerium und der IRS schlagen vor, 200 MW der Kapazitätsbegrenzung für das Kalenderjahr 2023 für Anlagen der Kategorie 3 zu reservieren.

Eine Einrichtung der Kategorie 4 ist eine Einrichtung, die als Teil eines qualifizierten einkommensschwachen wirtschaftlichen Nutzenprojekts behandelt wird. Eine Anlage wird als Teil eines qualifizierten einkommensschwachen Projekts mit wirtschaftlichem Nutzen behandelt, wenn mindestens 50 % des finanziellen Nutzens des von dieser Anlage erzeugten Stroms an Haushalte mit einem Einkommen von:

Was finanzielle Vorteile sind, wird im folgenden Abschnitt erläutert. Das Finanzministerium und das IRS schlagen vor, 700 MW der Kapazitätsbegrenzung für das Kalenderjahr 2023 für Anlagen der Kategorie 4 zu reservieren.

Die folgende Tabelle fasst die vier Kategorien von Einrichtungen zusammen.

Wie oben erwähnt, erfordern sowohl Einrichtungen der Kategorie 3 als auch der Kategorie 4 die Verteilung finanzieller Vorteile an bestimmte Begünstigte, damit eine Einrichtung für die Erhöhung gemäß Abschnitt 48(e) in Frage kommt. Gemäß Code Abschnitt 48(e)(2)(D) umfassen diese finanziellen Vorteile „Strom, der zu einem unter dem Marktpreis liegenden Preis erworben wurde“; Der Kodex definiert jedoch nicht speziell, was dieser Begriff bedeutet. In den folgenden Unterabschnitten werden die spezifischen Anforderungen für diese erforderlichen finanziellen Vorteile beschrieben.

Wir weisen darauf hin, dass der Antragsteller bei Nichterbringung dieser finanziellen Vorteile über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem ursprünglichen Datum der Inbetriebnahme der Einrichtung mit einer erneuten Rückzahlung konfrontiert ist.

Bei Einrichtungen der Kategorie 3, die Teil eines qualifizierten Wohnbauprojekts für einkommensschwache Haushalte sind, erkennen das Finanzministerium und das IRS an, dass nicht der gesamte finanzielle Wert der Nettoenergieeinsparungen an die Bewohner eines Gebäudes weitergegeben werden kann, da davon ausgegangen werden kann, dass ein bestimmter Prozentsatz zweckgebunden ist zur Senkung der Betriebskosten des Energieverbrauchs in öffentlichen Bereichen – ein Vorteil, den alle Bewohner des Gebäudes genießen. Um sich als Einrichtung der Kategorie 3 zu qualifizieren, schlagen das Finanzministerium und das IRS daher vor, dass mindestens 50 % des finanziellen Werts der Nettoenergieeinsparungen gerecht an die Gebäudenutzer weitergegeben werden müssen. Wie der „finanzielle Wert der Nettoenergieeinsparungen“ ermittelt wird, hängt davon ab, ob die Anlage und das Gebäude demselben Unternehmen gehören:

Für beide Berechnungen gelten zusätzliche Anforderungen, die in den vorgeschlagenen Verordnungen enthalten sind.

Das Finanzministerium und das IRS haben außerdem Vorschriften speziell für Gebäude mit Neben- oder Hauptzählern vorgeschlagen. Für Gebäude mit Nebenzählern schlagen das Finanzministerium und der IRS vor, dass Mieter den mit den Einsparungen bei den Stromrechnungen verbundenen finanziellen Gegenwert in Form einer Gutschrift auf ihren Stromrechnungen erhalten. Für Gebäude mit Hauptzähler (deren Bewohner keine Stromrechnungen auf der Grundlage individueller Zähler erhalten) schlagen das Finanzministerium und das IRS vor, dass die Bewohner des Gebäudes den Bewohnern des Gebäudes andere Leistungen gewähren, die über die Leistungen hinausgehen, die ihnen vor der Inbetriebnahme der qualifizierten Einrichtung gewährt wurden. Das Finanzministerium und der IRS orientieren sich in dieser Frage letztendlich an den bestehenden und künftigen Leitlinien des US-amerikanischen Ministeriums für Wohnungsbau und Stadtentwicklung.

Für Einrichtungen der Kategorie 4, die Teil eines qualifizierten einkommensschwachen wirtschaftlichen Nutzenprojekts sind, schlagen das Finanzministerium und das IRS vor, zu verlangen, dass die Einrichtung mehrere Haushalte versorgt und mindestens 50 % der Gesamtleistung der Einrichtung an qualifizierte einkommensschwache Haushalte verteilt werden. Das Finanzministerium und der IRS schlagen außerdem vor, Zuteilungen ausschließlich Antragstellern vorzubehalten, die allen Haushalten mit niedrigem Einkommen einen Rechnungsabzinsungssatz von mindestens 20 % bieten würden. Um diesen Rabattsatz zu erhalten, wäre eine Überprüfung des qualifizierenden Status des Haushaltes mit niedrigem Einkommen erforderlich.

Wie das Finanzministerium und das IRS in der Bekanntmachung 2023-17 dargelegt haben, haben Einrichtungen, die vor der Zuteilung einer Kapazitätsbeschränkungszuteilung in Betrieb genommen12 wurden, keinen Anspruch auf eine Zuteilung und sind daher nicht für die Erhöhung nach Abschnitt 48(e) berechtigt.

Das Finanzministerium und der IRS haben ihren Ansatz zur Zuteilungsauswahl gegenüber dem, was in der Bekanntmachung 2023-17 vorgeschlagen wurde, geändert. Bei diesem neuen Ansatz eröffnen das Finanzministerium und das IRS ein erstes Antragsfenster, in dem alle rechtzeitig eingereichten Anträge gemeinsam geprüft werden. Anschließend wird ein fortlaufender Antragsprozess durchgeführt, wenn die Kapazitätsbeschränkung nicht vollständig zugewiesen ist. Zuteilungspriorität erhalten Einrichtungen, die mindestens eines von zwei neuen vorgeschlagenen Zuteilungskriterien erfüllen: (1) Eigentumskriterien und (2) geografische Kriterien:

Eine anderweitig qualifizierte Einrichtung erfüllt die Eigentumskriterien, wenn sie Eigentum von Folgendem ist:

Eine anderweitig qualifizierte Einrichtung erfüllt die geografischen Kriterien, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem der folgenden Orte befindet:

Gemäß NOPR müssen Einrichtungen, die Kapazitätsbegrenzungszuteilungen erhalten, bestimmte Anforderungen erfüllen, bevor sie in Betrieb genommen werden können. Das Finanzministerium und das IRS schlagen vor, dass eine Einrichtung, die eine Kapazitätsbegrenzungszuteilung erhalten hat, vom Erhalt dieser Zuteilung ausgeschlossen wird, wenn vor oder nach der Inbetriebnahme der Einrichtung:

Wie oben erwähnt, unterliegen Einrichtungen der Kategorien 3 und 4 einem Rückeroberungsrisiko, wenn sie den vorgesehenen Empfängern über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem ursprünglichen Inbetriebnahmedatum der Einrichtung nicht die erforderlichen finanziellen Leistungen erbringen. Darüber hinaus unterliegen alle qualifizierten Anlagen dem Rückgewinnungsrisiko, wenn sie ihre Nettoleistung auf mehr als fünf MW steigern (es sei denn, der Antragsteller weist nach, dass die Leistungssteigerung nicht auf die ursprüngliche Anlage zurückzuführen ist, sondern auf die Leistung einer neuen Anlage unter 80 %). /20-Regel gemäß IRS Revenue Rule 94-31).

Das Finanzministerium und der IRS bitten um Kommentare zu allen Aspekten des NOPR, haben jedoch ausdrücklich um Kommentare zu Folgendem gebeten:

Kommentare müssen bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein. Unsere Anwälte im Praxisbereich Energie, Infrastruktur und Ressourcen stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, diese vorgeschlagenen Anforderungen besser zu verstehen und Kommentare zur Übermittlung an das Finanzministerium und den IRS vorzubereiten.

1 Siehe „Additional Guidance on Low-Income Communities Bonus Credit Program“, 88 Fed. Reg. 35.781 (1. Juni 2023).

2 Siehe Abschnitt 7.01(2)(a), Bekanntmachung 2018-59 (Baubeginn für die Investitionssteuergutschrift gemäß Abschnitt 48); Abschnitt 4.04(2), Mitteilung 2013-29 (Baubeginn für die Zwecke der Steuergutschrift für die Erzeugung erneuerbarer Elektrizität und der Steuergutschrift für Energieinvestitionen).

3 Code Abschnitt 45D(e)(1)(A).

4 Code Abschnitt 45D(e)(1)(B)(i).

5 Code Abschnitt 45D(e)(1)(B)(ii).

6 Siehe 25 USC § 3501(2).

7 Siehe 34 USC § 12491(a)(3).

8 Siehe 42 USC § 1471 ff.

9 Siehe 25 USC § 4103(22).

10 Finanzministerium und IRS schlagen vor, den „Bruttofinanzwert“ der jährlich erzeugten Energie als Summe aus (a) den gesamten selbst verbrauchten Kilowattstunden, die von der qualifizierten Solar- und Windkraftanlage erzeugt werden, multipliziert mit dem gemessenen Strompreis des jeweiligen Gebäudes zu berechnen, und (b) die gesamten exportierten Kilowattstunden, die von der qualifizierten Solar- und Windanlage erzeugt wurden, multipliziert mit dem volumetrischen Exportkompensationssatz des jeweiligen Gebäudes für Solar- und Wind-Kilowattstunden. Die jährlichen Betriebskosten werden als Summe aus jährlichem Schuldendienst, Wartung, Ersatzreserve und anderen Kosten im Zusammenhang mit der Wartung und dem Betrieb der qualifizierten Solar- und Windanlage berechnet.

11 Das NOPR gibt nicht an, ob gemeinsames Upstream-Eigentum gleiches oder unterschiedliches Eigentum darstellt.

12 Das NOPR legt nicht fest, was konkret unter „in Dienst gestellt“ zu verstehen ist.

13 Das NOPR definiert eine Genossenschaft für erneuerbare Energien als ein Unternehmen, das qualifizierte Solar- und/oder Windanlagen entwickelt und mindestens 51 Prozent einer Anlage besitzt und entweder (1) eine Verbraucher- oder Einkaufsgenossenschaft ist, die von seinen Mitgliedern kontrolliert wird, bei denen es sich um Haushalte mit niedrigem Einkommen handelt ( wie in Abschnitt 48(e)(2)(C) definiert), wobei jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht hat, oder (2) eine von seinen Arbeitnehmermitgliedern kontrollierte Arbeitergenossenschaft, bei der jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht hat.

14 Wir weisen darauf hin, dass sich der NOPR in diesem Abschnitt zwar auf die Nennkapazität der Anlage bezieht, der tatsächliche Grenzwert gemäß Abschnitt 48(e)(2)(A)(ii) des Codes jedoch als Nettoleistung der Anlage bezeichnet wird.

Diese Veröffentlichung/dieser Newsletter dient Informationszwecken und beinhaltet oder vermittelt keine Rechtsberatung. Die hierin enthaltenen Informationen sollten im Hinblick auf bestimmte Tatsachen oder Umstände nicht verwendet oder als Grundlage verwendet werden, ohne vorher einen Anwalt zu konsultieren. Alle hier geäußerten Ansichten sind die der Autoren und nicht unbedingt die der Mandanten der Anwaltskanzlei.